|  | | Sehen Sie sich doch einmal in Ruhe um - ich freue mich darauf, Ihre Aufträge zu verwirklichen. | | |
NEU seit 1.Januar 2009 ! | | | Nutzen Sie eigentlich schon den Steuerbonus von bis zu 4000 € pro Jahr und Haushalt für erbrachte Handwerksleistungen im privaten Haushalt ? Auf der Grundlage des neuen §35a Abs.2 EStG. können Sie damit auch Leistungen beim Finanzamt geltend machen, die keine Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind. Ein Beispiel kann für Sie das Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer sein.
| | | Herzlichst Ihr Wladimir Lidekat |
|